Allgemeine Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des Havixbecker Lastenrad Sharing

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Stand: 20.05.2025

Vorwort

Das Havixbecker Lastenrad Sharing (HLS) ist ein nicht-kommerzielles Angebot der Gemeinde Havixbeck. Das HLS dient der Förderung der Fahrradmobilität und leistet damit einen Beitrag zum Klimaschutz.

Mit dem HLS besteht die Möglichkeit, unkompliziert, bargeldlos und vollständig digital ein Lastenfahrrad auszuleihen. Das Lastenfahrrad kann zum Beispiel für Freizeit-Ausflüge, den Einkauf, zum Transport schwerer Gegenstände oder einfach zum Probefahren ausgeliehen werden.

Im Interesse aller nutzenden Personen bitten wir um einen möglichst sorgsamen Umgang mit dem Lastenfahrrad und um Beachtung der untenstehenden allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.

Wir wünschen viel Spaß sowie allzeit gute und sichere Fahrt mit unserem Lastenfahrrad.

Allgemeines

Die nachfolgend aufgeführten allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für die Buchung und Ausleihe des Lastenfahrrades, welches auf dem Willi-Richter-Platz in Havixbeck stationiert ist. Mit der Buchung oder Ausleihe des Lastenfahrrades erklärt sich die nutzende Person mit den allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen des Havixbecker Lastenrad Sharing einverstanden. Als nutzende Personen gelten Personen, die für einen begrenzten und vorher definierten Zeitraum das Lastenfahrrad buchen oder ausleihen. Abweichende Regelungen sind nicht möglich. Zu keiner Zeit erwirbt die nutzende Person Eigentumsrechte am Lastenfahrrad oder am Zubehör.

Registrierung

Um das Lastenfahrrad buchen und ausleihen zu können, muss die nutzende Person folgende Schritte befolgen:

1.    Auf der Plattform chayns® der Tobit Software GmbH aus Ahaus ein persönliches Profil anlegen. Dies ist über die kostenlose chayns®-Smartphone-App oder die chayns®-Webseite im Internetbrowser möglich.   

2.    Sich mit den persönlichen Zugangsdaten für chayns® auf der chayns®-Seite Havixbecker Lastenrad Sharing anmelden. Diese Seite kann über die Finden-Funktion auf chayns® aufgerufen werden.       

3.    Vor der erstmaligen Nutzung muss die nutzende Person sich auf der Unterseite Registrieren des HLS auf chayns® einmalig registrieren. Bei der Registrierung sind die persönlichen Daten und Adresse wahrheitsgemäß anzugeben. Die nutzende Person muss nach der Registrierung von der Gemeinde Havixbeck für die Buchung freigegeben werden. Die Freigabe erfolgt zum nächstmöglichen Zeitpunkt während der Geschäftszeiten des Rathauses der Gemeinde Havixbeck.

Buchung und Stornierung

Um das Lastenfahrrad auszuleihen, muss die nutzende Person das Lastenfahrrad für ein selbst gewähltes Zeitfenster buchen (maximal 48 Stunden pro Buchung). Die Buchung wird über die Unterseite Ausleihen und Reservieren des HLS auf chayns® vorgenommen.

Buchungen sind entweder zu sofort oder bis zu 60 Tage im Voraus möglich, sofern im gewählten Buchungszeitraum keine andere Buchung vorliegt. Eine nutzende Person kann auch mehrere Buchungen vornehmen.

Die Buchung kann jederzeit vor dem Buchungszeitraum storniert werden. Die Buchung muss unverzüglich storniert werden, wenn absehbar ist, dass das Lastenfahrrad im Buchungszeitraum nicht genutzt wird. Die Stornierung ist bis 15 Minuten nach Beginn des Buchungszeitraums kostenlos. Wird die Buchung erst danach storniert, werden die im Kapitel Ausleihe, Rückgabe und Gebühren beschriebenen Gebühren fällig (auch in dem Fall, wenn das Lastenfahrrad nicht ausgeliehen wurde).

Ausleihe, Rückgabe und Gebühren

Die Ausleihe ist auf den Buchungszeitraum beschränkt. Die Ausleihe kann im Buchungszeitraum vorzeitig beendet werden.

Der Buchungszeitraum kann verlängert werden, nachdem dieser begonnen hat und sofern im Verlängerungszeitraum nicht bereits eine andere Buchung vorliegt.

Um das Lastenfahrrad aus der Abstellbox zu entnehmen oder darin abzustellen, wird die chayns®-App auf einem Smartphone mit Bluetooth®-Funktion benötigt. Nach Betätigung der entsprechenden Schaltfläche in der chayns®-App wird vom Smartphone ein Bluetooth®-Signal an das digitale Zylinderschloss gesendet, wodurch dieses entriegelt wird und die Tür der Abstellbox geöffnet werden kann. Hierfür muss der chayns®-App eine Zugriffsberechtigung auf die Bluetooth®-Funktion des Smartphones erteilt werden.

Vor der Entnahme des Lastenfahrrades aus der Abstellbox muss der Ladestecker vom Ladeanschluss des Lastenfahrrades getrennt werden. Wenn das Lastenfahrrad in die Abstellbox gestellt wird, muss der Ladestecker wieder mit dem Ladeanschluss des Lastenfahrrades verbunden werden.

Die Tür der Abstellbox muss unverzüglich geschlossen werden, nachdem das Lastenfahrrad aus der Abstellbox entnommen wurde, nachdem das Lastenfahrrad während der Ausleihe zwischendurch in die Abstellbox abgestellt wurde oder nachdem die Ausleihe beendet wurde.

Um die Ausleihe zu beenden, muss das Lastenfahrrad in die Abstellbox zurückgestellt werden, in der chayns®-App ein Foto des Lastenfahrrades gemacht werden, wie es in der Abstellbox steht und die Ausleihe anschließend durch Betätigen der entsprechenden Schaltfläche in der chayns®-App beendet werden. Um mit der chayns®-App ein Foto machen zu können, muss der chayns®-App eine Zugriffsberechtigung auf die Smartphone-Kamera erteilt werden.

Ab Beginn des Buchungszeitraumes fallen Nutzungsgebühren an, die über eine auf chayns® zu hinterlegende Zahlungsmethode zu begleichen sind. Die Nutzungsgebühren werden auch dann berechnet, wenn das Lastenfahrrad während des Buchungszeitraumes nicht ausgeliehen oder genutzt wird. Ab Beginn des Buchungszeitraumes wird die reguläre Nutzungsgebühr in Höhe von 1 € pro Stunde berechnet. Wird die Ausleihe erst nach Ende des Buchungszeitraumes beendet oder wird die Buchung erst nach Ende des Buchungszeitraumes storniert, wird zusätzlich zur regulären Nutzungsgebühr eine Überziehungsgebühr in Höhe von 10 % der regulären Nutzungsgebühr berechnet.

Nutzung

Die Gemeinde Havixbeck übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen und verkehrstauglichen Zustand des Lastenfahrrades. Die Gemeinde Havixbeck übernimmt ebenfalls keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen und verkehrstauglichen Zustand des Zubehörs, welches zur Benutzung mit dem Lastenfahrrad oder für die Abstellbox bestimmt ist. Bei Benutzung des Lastenfahrrades und des Zubehörs (insbesondere des Babysitz-Adapters, siehe Kapitel „Besonderer Hinweis zur Nutzung des Babysitz-Adapters“) ist der Gebrauchsanleitung des jeweiligen Herstellers Folge zu leisten. Die Gebrauchsanleitungen befinden sich in der Abstellbox und sind online auf der Unterseite Ausleihen und Reservieren des HLS auf chayns® abrufbar.

Das Lastenfahrrad und das Zubehör sind in einem einwandfreien Zustand zurückzugeben und es ist dafür Sorge zu tragen, dass sie während der Nutzung nicht beschädigt werden.

Vor Fahrtbeginn sind das Lastenfahrrad und das Zubehör auf Mängel, Schäden, Defekte, Vollständigkeit und Fahrtauglichkeit zu überprüfen. In der Abstellbox wird hierfür eine Prüfliste als Hilfestellung bereitgestellt.

Wenn das Lastenfahrrad oder das Zubehör Mängel, Schäden oder Defekte aufweisen, diese während der Ausleihe auftreten oder wenn das Lastenfahrrad oder Zubehör abhandengekommen ist, ist dies der Gemeinde Havixbeck unverzüglich in Textform mitzuteilen. Die Meldung muss sowohl bei Selbstverschulden als auch bei Fremdverschulden vorgenommen werden. Das bedeutet auch, dass fremdverschuldete Mängel, Schäden, Defekte oder Verluste, die vor Fahrtantritt festgestellt wurden noch vor Fahrtantritt in gemeldet werden müssen.

Meldungen über Mängel, Schäden, Defekte oder Verluste sind in Textform an die Gemeinde Havixbeck zu übermitteln (siehe Kapitel Kontaktmöglichkeiten). Zur vollständigeren Dokumentation sind der Meldung nach Möglichkeit ein oder mehrere Fotos beizufügen.

Falls das Lastenfahrrad verkehrsuntüchtig oder nicht verkehrssicher ist oder während der Ausleihe werden sollte, darf das Fahrzeug nicht gefahren werden. In diesem Fall muss das Fahrzeug nach Möglichkeit unverzüglich in die Abstellbox zurückgestellt und die Ausleihe beendet werden. Kann das Lastenfahrrad nicht mehr in die Abstellbox zurückgebracht werden, muss es nach Möglichkeit abgeschlossen, an einen festen Gegenstand angeschlossen und die Ausleihe beendet werden. Ist auch dies nicht möglich, muss das Lastenfahrrad nach Möglichkeit mitgenommen, in einem abgeschlossenen Raum abgestellt und die Ausleihe anschließend beendet werden.

Die Ladung und mitgenommene Personen müssen gemäß den Anforderungen des Gesetzes und der Herstellervorschriften gesichert werden. Personen, die in der Abstellbox transportiert werden, müssen während der gesamten Fahrt angeschnallt sein. Bei Benutzung der Anschnallgurte sind die Hinweise des Herstellers in der Gebrauchsanleitung zu befolgen.

Die vom Hersteller vorgeschriebene Maximalgewichte dürfen nicht überschritten werden (siehe Kapitel „Besonderer Hinweis zum Maximalgewicht des Lastenfahrrad, der fahrenden Person und der Ladung“).

Die nutzende Person verpflichtet sich, das Lastenfahrrad und das Zubehör nur für den legalen und sicheren Transport von Gütern zu nutzen. Das Lastenfahrrad und das Zubehör dürfen nicht für illegale Aktivitäten genutzt werden oder anderen Personen überlassen werden. Die nutzende Person verpflichtet sich, das Lastenfahrrad und das Zubehör ausschließlich sachgemäß zu benutzen (vgl. § 603 BGB). Insbesondere sind die geltenden Straßen­verkehrs­regelungen zu beachten. Auch das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht gestattet. Das Lastenfahrrad ist für den normalen Straßenverkehr und Radwege gedacht. Eine Nutzung in Downhillparks oder ähnliche ist daher nicht gestattet. Der nutzenden Person ist es untersagt, Umbauten oder Reparaturen am Lastenfahrrad oder am Zubehör vorzunehmen.

Besonderer Hinweis zur Nutzung des Babysitz-Adapters

Die Nutzung des Babysitz-Adapters ist nur für Kinder ab einem Alter von 3 Monaten geeignet. Bei Benutzung des Babysitz-Adapters müssen die Anweisungen in der Bedienungsanleitung des Herstellers beachtet werden. Die Bedienungsanleitung des Babysitz-Adapters befindet sich in der Abstellbox des Lastenfahrrades und ist online auf der Unterseite Ausleihen und Reservieren des HLS auf chayns®-abrufbar

Besonderer Hinweis zum Maximalgewicht des Lastenfahrrades, der fahrenden Person und der Ladung

Das kombinierte Gewicht des Lastenfahrrades (Summe aus Lastenfahrrad-Leergewicht, Gewicht der fahrenden Person und Ladungsgewicht) darf 250 kg nicht überschreiten. Das Lastenfahrrad-Leergewicht beträgt 48 kg. Das Ladungsgewicht umfasst das Gewicht aller Güter und Personen, mit dem das Lastenfahrrad zusätzlich zur fahrenden Person beladen ist. Das Gewicht der fahrenden Person darf unter keinen Umständen mehr als 125 kg betragen.

Haftung und Versicherung

Die nutzende Person haftet für alle Schäden, die während der Nutzung des Lastenfahrrades und des Zubehörs entstehen. Sie ist verpflichtet, das Lastenfahrrad und das Zubehör ordnungsgemäß zu sichern und gegen Diebstahl zu schützen.

Das Lastenfahrrad ist immer mit dem zusätzlichen Schloss an einen festen, im Boden verankerten Gegenstand anzuschießen, sodass es nicht ohne Gewaltanwendung entfernt werden kann. Sollte das Lastenfahrrad oder Zubehör dennoch gestohlen werden, muss die nutzende Person den Diebstahl bei der Polizei anzeigen und die Gemeinde Havixbeck unverzüglich in Textform darüber informieren (siehe Kapitel Kontaktmöglichkeiten). Um das Fahrzeug im Falle eines Diebstahls schneller orten zu können, ist die Gemeinde Havixbeck nach Möglichkeit auch unverzüglich telefonisch zu kontaktieren.

Die Haftung der Gemeinde Havixbeck für die Nutzung des Lastenfahrrades und des Zubehörs ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Dies gilt auch für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Verleiherin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Gemeinde Havixbeck beruhen.

Die nutzende Person haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Lastenfahrrad und am Zubehör, sofern diese auf nicht vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die nutzende Person nur dann für den Verlust oder Untergang des Lastenfahrrades oder einzelner Teile davon, wenn das Lastenfahrrad nicht an einem festen, im Boden verankerten Gegenstand angeschlossen worden ist. Zudem haftet die nutzende Person nur dann für den Verlust oder Untergang des Zubehörs oder einzelner Teile davon, wenn sie diese unbeaufsichtigt lässt.

Einschränkung und Untersagung der Leihe

Die Gemeinde Havixbeck behält sich das Recht vor, einzelnen nutzenden Personen die künftige Leihe des Lastenfahrrades einzuschränken oder zu untersagen, wenn einer oder mehrere der folgenden Gründe vorliegen:

  • Unsachgemäße Benutzung: Bei nachweislich unsachgemäßer Benutzung des ausgeliehenen Lastenfahrrades oder des Zubehörs wie z. B. Beschädigung, Vandalismus oder Verunreinigung, wird die betreffende, nutzende Person benachrichtigt und es können Maßnahmen zur Schadensbegrenzung eingeleitet werden. Wiederholte Verstöße führen zur vorübergehenden oder dauerhaften Untersagung der Leihe.

  • Mehrfache verspätete Rückgabe: Sollte das ausgeliehene Lastenfahrrad wiederholt nach dem Buchungszeitraum zurückgegeben werden, wird die betreffende, nutzende Person benachrichtigt und es können Maßnahmen ergriffen werden. Sollten danach weitere, verspätete Rückgaben erfolgen, kann die Leihberechtigung temporär oder dauerhaft entzogen werden.

Datenschutz

Die Gemeinde Havixbeck als Anbieterin des HLS verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der nutzenden Personen vertraulich zu behandeln und nur für den Zweck der Buchung und Nutzung des Lastenfahrrades zu verwenden.

Ortung und Diebstahl

Das Lastenfahrrad kann mit einem Ortungssystem ausgestattet sein. Nur im Falle eines Diebstahls wird der Standort des Lastenfahrrads ermittelt und an die örtlichen Behörden gemeldet.

Änderung der allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen

Die Gemeinde Havixbeck behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Die aktuell gültige Version der allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen ist auf der chayns®-Seite des HLS einsehbar. Die Buchung oder Ausleihe des Lastenfahrrades über die chayns®-Seite des HLS nach einer Änderung der allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gilt als Zustimmung zu den neuen allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.

Kontaktmöglichkeiten

  • Per Telefon: 02507 – 33-0      
    (Hinweis: Schäden, Mängel, Defekte, Verluste und Diebstähle müssen unbedingt auch in Textform gemeldet werden).

  • Per E-Mail: lastenrad@gemeinde.havixbeck.de

  • Über das Kontaktformular auf der Unterseite Mängelmelder und Kontakt des HLS auf chayns®