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Stand: 27.07.2026
Das Havixbecker Lastenrad Sharing (HLS) ist ein nicht-kommerzielles Angebot, das von der Gemeinde Havixbeck betrieben wird (nachfolgend Betreiberin genannt). Das HLS dient der Förderung der Fahrradmobilität und leistet, als emissionsarme Mobilitätform, einen Beitrag zum Klimaschutz.
Mit dem HLS besteht die Möglichkeit, unkompliziert, bargeldlos und vollständig digital, ein Lastenfahrrad auszuleihen. Das Lastenfahrrad kann zum Beispiel für Freizeit-Ausflüge, den Einkauf, zum Transport schwerer Gegenstände oder zum Probefahren ausgeliehen werden.
Im Interesse der aller Nutzenden bitten wir um einen möglichst sorgsamen Umgang mit dem Lastenfahrrad und dem Zubehör sowie um Beachtung der untenstehenden allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
Wir wünschen viel Spaß sowie allzeit gute und sichere Fahrt mit unserem Lastenfahrrad.
Die nachfolgend genannten allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gelten für die Buchung, Ausleihe und Nutzung des Lastenfahrrades, welches in einer Abstellbox auf dem Willi-Richter-Platz in Havixbeck stationiert ist, sowie für das dazugehörige Zubehör. Mit der Buchung, Ausleihe oder Nutzung des Lastenfahrrades sowie des dazugehörigen Zubehörs akzeptieren Nutzende die nachfolgenden Geschäfts- und Nutzungsbedingungen. Als Nutzende gelten Personen, die für einen begrenzten und vorher definierten Zeitraum das Lastenfahrrad und das dazugehörige Zubehör buchen, ausleihen oder nutzen. Abweichende Regelungen sind nicht möglich. Zu keiner Zeit erwerben Nutzende Eigentumsrechte am Lastenfahrrad und dem dazugehörigen Zubehör.
Zum Buchen und Ausleihen des Lastenfahrrades müssen Nutzende zunächst ein eigenes persönliches Nutzerprofil für die digitale Plattform chayns® der Tobit Software GmbH aus Ahaus anlegen.
Die Buchung und Ausleihe sind ausschließlich digital über die chayns®-Seite Havixbecker Lastenrad Sharing möglich.
Die Buchung des Lastenfahrrades erfolgt über die Unterseite Ausleihen und Reservieren der HLS-chayns®-Seite. Die Buchung zur Ausleihe und Nutzungsüberlassung an Dritte ist untersagt. Das Lastenfahrrad kann zur sofortigen Ausleihe oder bis zu 60 Tage in der Zukunft gebucht werden. Der Buchungszeitraum kann in Zeiteinheiten von 5 min individuell festgelegt werden, wobei der Buchungszeitraum mindestens 15 Minuten betragen muss und maximal 23 Stunden betragen darf. Es können auch mehrere Buchungen nacheinander vorgenommen werden, jedoch sind zeitliche Überschneidungen zwischen Buchungen nicht möglich.
Der Buchungszeitraum zur sofortigen Ausleihe beginnt zur letzten vollen 5-Minuten-Marke vor dem Buchungszeitpunkt (z. B. bei einer Buchung zur sofortigen Ausleihe um 14:58 Uhr beginnt der Buchungszeitraum um 14:55 Uhr).
Für die Buchung wird den Nutzenden eine Gebühr in Rechnung gestellt (siehe Kapitel Gebühren).
Buchungen können nur vor Beginn des Buchungszeitraums storniert werden. Eine Buchung muss unverzüglich storniert werden, sobald abzusehen ist, dass das Lastenfahrrad im gewählten Buchungszeitraum nicht genutzt wird.
Wenn ein Buchungszeitraum bereits begonnen hat, ist eine Stornierung nicht mehr möglich und die Buchung kann nur noch im Wege der ordnungsgemäßen Rückgabe beendet werden (siehe Kapitel Rückgabe).
Die Richtlinien zur Erstattung von Gebühren sind im Kapitel Gebühren beschrieben.
Die Ausleihe ist auf den Buchungszeitraum beschränkt. Die vorzeitige Rückgabe des Lastenfahrrades ist innerhalb des jeweiligen Buchungszeitraumes jederzeit möglich.
Um die Tür der Abstellbox zu öffnen, wird ein Bluetooth®-fähiges Smartphone mit der chayns®-App benötigt. Da hierbei über die chayns®-App eine Verbindung zum digitalen Zylinderschloss hergestellt wird, muss auf dem Smartphone der chayns®-App vorab eine Zugriffsberechtigung auf die Bluetooth®-Funktion erteilt werden. Nach der Entnahme des Lastenfahrrades aus der Abstellbox muss die Tür der Abstellbox unverzüglich geschlossen werden. Eine detaillierte Anleitung zur Entnahme des Lastenfahrrades aus der Leezenbox werden an der Abstellbox und auf der HLS-chayns®-Seite bereitgestellt.
Für die Ausleihe wird ausdrücklich auf die Pflichten des Nutzers im Rahmen der Nutzungsordnung hingewiesen (siehe Kapitel Nutzungsordnung), die unter anderem eine Prüfung des Lastenfahrrades und des Zubehörs vor der Nutzung vorsieht.
Nutzende verpflichten sich, das Lastenrad und das Zubehör nur für den legalen und sicheren Transport von Gütern zu verwenden. Das Lastenrad und das Zubehör dürfen weder für illegale Aktivitäten genutzt werden noch anderen Personen überlassen werden. Nutzende verpflichten sich, das Lastenfahrrad und das Zubehör ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB). Insbesondere sind die geltenden Straßenverkehrsregelungen zu beachten. Auch das Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ist nicht gestattet. Das Lastenfahrrad ist für den normalen Straßenverkehr sowie Radwege gedacht. Eine Nutzung in Downhillparks oder ähnlichen Anlagen ist daher nicht gestattet. Nutzenden ist es untersagt, Umbauten am Lastenfahrrad vorzunehmen.
Während der Ausleihe und Benutzung ist dafür Sorge zu tragen, dass das Lastenfahrrad und das Zubehör nicht beschädigt werden. Vor Fahrtbeginn müssen Nutzende das Lastenfahrrad auf Schäden, Defekte, Funktionalität und Fahrtüchtigkeit überprüfen. Vor Nutzung des Zubehörs muss dieses auf Schäden, Defekte, Funktionalität und Vollständigkeit überprüft werden. Sollten am Lastenfahrrad oder Zubehör Schäden oder Defekte vorliegen oder während der Ausleihe auftreten, sind diese der Gemeinde Havixbeck unverzüglich und nach Möglichkeit mit Foto über die Unterseite Mängelmelder und Kontakt der HLS-chayns®-Seite oder per E-Mail an lastenrad@gemeinde.havixbeck.de zu melden. Eigenreparaturen sind ausdrücklich untersagt.
Als Hilfestellung für die Prüfung des Lastenfahrrades und des Zubehörs wird in der Abstellbox eine Prüfliste bereitgestellt. Mängel und Schäden, die von vorherigen Nutzenden gemeldet oder von der Betreiberin festgestellt wurden, sind auf der Prüfliste vermerkt und müssen nicht erneut gemeldet werden.
Falls das Lastenfahrrad verkehrsuntüchtig oder nicht verkehrssicher ist, darf das Fahrzeug nicht gefahren werden. In diesem Fall muss das Fahrzeug unverzüglich in die Abstellbox zurückgestellt und – wenn möglich – die Ausleihe beendet werden. Kann das Fahrzeug nicht mehr in die Abstellbox zurückgebracht werden, ist es nach Möglichkeit abzuschließen und mit dem zusätzlichen Kettenschloss an einen festen Gegenstand anzuschließen. Falls das Zubehör durch Schäden oder aus anderen Gründen nicht mehr funktionstüchtig sein sollte, darf dieses nicht mehr genutzt werden.
Die Gemeinde Havixbeck übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen und verkehrstauglichen Zustand des Lastenfahrrades.
Bei der Ausleihe oder Benutzung des Lastenfahrrades ist der Benutzungsanleitung des Herstellers Folge zu leisten. Die Gebrauchsanleitung befindet sich in der Abstellbox und ist online auf der Unterseite Ausleihen und Reservieren der HLS-chayns®-Seite abrufbar.
Das Gewicht der fahrenden Person darf zu keinem Zeitpunkt 125 kg überschreiten. Das kombinierte Gesamtgewicht, welches sich aus dem Lastenfahrrad-Leergewicht (48 kg), dem Gewicht der fahrenden Person, dem Gewicht der transportierten Person(en) und dem Gewicht der Ladung zusammensetzt, darf zu keinem Zeitpunkt 250 kg überschreiten.
Die Gemeinde Havixbeck übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen und verkehrstauglichen Zustand des Zubehörs (Babysitz-Adapter, Spanngurte, Kistenabdeckung, Handyhalterung, Bodenmatte und Aufbewahrungsnetz).
Bei der Ausleihe oder Benutzung des Lastenfahrrades, des Babysitz-Adapters, der Spanngurte und der Handyhalterung ist der Benutzungsanleitung des jeweiligen Gegenstandes Folge zu leisten. Die Gebrauchsanleitungen befinden sich in der Abstellbox und sind online auf der Unterseite Ausleihen und Reservieren der HLS-chayns®-Seite abrufbar.
Die Nutzung des Babysitz-Adapters zum Transport eines Kindes im Babysitz ist nur dann zulässig, wenn das zu transportierende Kind 3 Monate oder älter ist und die Hinweise in der Gebrauchsanleitung des Babysitz-Adapters und des damit kombinierten Babysitzes befolgt werden.
Personen, die in die Transportbox einsteigen oder hineingesetzt werden, müssen unverzüglich auf die Sitzbank Platz nehmen und gemäß Gebrauchsanleitung des Herstellers mit einem der beiden Dreipunktgurte des Lastenfahrrades angegurtet werden. Während der gesamten Fahrt sowie nach der Fahrt bis zum Aussteigen müssen diese Personen angegurtet bleiben. Personen, die nicht selbständig auf der Sitzbank sitzen können oder nicht mit einem der beide Dreipunktgurte angegurtet werden können, dürfen weder in die Transportbox einsteigen, noch hineingesetzt oder mittransportiert werden (sofern sie nicht ordnungsgemäß in einem am Babysitz-Adapter befestigten Babysitz transportiert werden).
Das Lastenfahrrad ist außerhalb der Abstellbox nach dem Abstellen unverzüglich abzuschließen nach Möglichkeit mit dem zusätzlichen Kettenschloss an einen festen, im Boden verankerten Gegenstand anzuschießen, sodass es nicht ohne Gewaltanwendung entfernt werden kann. Sollte es dennoch gestohlen werden, müssen Nutzende den Diebstahl bei der Polizei anzeigen und die Gemeinde Havixbeck unverzüglich kontaktieren (Kontaktmöglichkeiten einsehbar auf der Unterseite Mängelmelder und Kontakt der HLS-chayns®-Seite).
Das Lastenfahrrad ist in dem Zustand zurückzugeben, in dem es ausgeliehen wurde, abgesehen von normalem Verschleiß durch vertragsgemäßen Gebrauch. Während der Ausleihe aufgetretene Mängel, Schäden oder Defekte sind der Betreiberin unverzüglich zu melden (siehe Kapitel Überprüfungspflichten und Verhalten bei Schäden). Eigenreparaturen sind ausdrücklich untersagt. Die Rückgabe muss ordnungsgemäß und spätestens bis zum Ende des Buchungszeitraums erfolgen. Nach dem Abstellen des Lastenfahrrades in die Abstellbox muss das Lastenfahrrad mit dem Ladekabel verbunden werden und die Tür unverzüglich geschlossen werden.
Eine detaillierte Anleitung zum ordnungsgemäßen Abstellen bzw. zur ordnungsgemäßen Rückgabe des Lastenfahrrades in die Abstellbox wird an der Abstellbox und auf der HLS-chayns®-Seite bereitgestellt.
Ist die ordnungsgemäße Rückgabe des Lastenfahrrades nicht möglich, hat die nutzende Person die Betreiberin unverzüglich hierüber zu informieren (siehe Kapitel Kontaktmöglichkeiten) und das Lastenfahrrad sowie das Zubehör weiterhin sorgfältig zu sichern und gegen Diebstahl zu schützen. Das Lastenrad ist in diesem Fall nach Möglichkeit an- und abzuschließen (siehe Anweisungen im Kapitel: Diebstahlprävention) und möglichst an einen nicht öffentlich einsehbaren Ort zu verbringen. Nach An- und Abschließen des Lastenfahrrades sind der Schlüssel und das Zubehör persönlich in Verwahr zu nehmen und bei nächstmöglicher Gelegenheit im Rathaus der Gemeinde Havixbeck an eine bei der Gemeinde Havixbeck bediensteten Person während der Öffnungszeiten abzugeben.
Nutzenden, die eine Buchung des Lastenfahrrades über die HLS-chayns®-Seite tätigen, wird eine Gebühr in Höhe von 0,08 € pro 5 Minuten Buchungsdauer berechnet, die direkt nach der Buchung fällig ist und nur über die Plattform chayns® mit einer vom Nutzenden dort festzulegenden Zahlungsmethode bezahlt werden kann. Bei der vorgenannten Gebühr handelt es sich um eine Verwaltungskostenpauschale für die Leihe.
Die Gebühr wird nach der Dauer des gebuchten Zeitraums berechnet – unabhängig von der tatsächlichen Nutzungsdauer. Rückerstattungen (auch anteilig) für nicht genutzte Zeiten sind ausgeschlossen (Ausnahme: wenn die Betreiberin oder die Plattform chayns® die Nichtnutzung zu verantworten haben oder wenn das Lastenfahrrad nicht zur Verfügung steht, weil es von anderen Nutzenden nicht ordnungsgemäß oder verspätet zurückgegeben wurde). Ebenfalls von (anteiligen) Rückerstattungen ausgenommen sind nicht nutzbare Zeiträume bei Buchungen zur sofortigen Ausleihe (siehe Kapitel Buchung).
Die Stornierung von Buchungen ist jederzeit vor Beginn des Buchungszeitraum und kostenfrei möglich, wobei für diese Buchung bereits entrichtete Gebühren vollständig erstattet werden.
Nutzende haften für alle Schäden, die während der Nutzung des Lastenfahrrades entstehen. Nutzende sind verpflichtet, das Lastenfahrrad ordnungsgemäß zu sichern und gegen Diebstahl zu schützen (siehe Kapitel Diebstahlprävention).
Die Haftung der Gemeinde Havixbeck für die Nutzung des Lastenfahrrades ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt. Dies gilt auch für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der Betreiberin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Betreiberin beruhen.
Nutzende haften für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Lastenfahrrad und am Zubehör, sofern diese auf nicht vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haften Nutzende nur dann für Verlust und Untergang des Lastenfahrrades oder einzelner Teile davon, wenn das Lastenfahrrad nicht an einem festen, im Boden verankerten Gegenstand angeschlossen worden ist.
Die Betreiberin behält sich das Recht vor, einzelnen Nutzenden die künftige Buchung und Ausleihe des Lastenfahrrades einzuschränken oder zu untersagen, wenn einer oder mehrere der folgenden Gründe vorliegen:
Unsachgemäße Benutzung: Bei nachweislich unsachgemäßer Benutzung des ausgeliehenen Lastenfahrrades oder des Zubehörs, wie z. B. Beschädigung durch unsachgemäße Handhabung, Vandalismus oder Verunreinigung, werden die betreffenden Nutzenden benachrichtigt und es können Maßnahmen zur Schadensbegrenzung eingeleitet werden. Wiederholte Verstöße führen zur vorübergehenden oder dauerhaften Untersagung der Buchung und Ausleihe.
Mehrfache verspätete Rückgabe: Geben Nutzende das ausgeliehene Lastenfahrrad aus Gründen, die nicht vom Betreiber oder der Buchungsplattform chayns® zu verantworten sind, wiederholt verspätet zurück, werden die betreffenden Nutzenden benachrichtigt und es können Maßnahmen ergriffen werden. Sollte danach weitere verspätete Rückgaben erfolgen, kann die Buchungs- und Ausleihberechtigung temporär oder dauerhaft entzogen werden.
Die Gemeinde Havixbeck als Betreiberin des Havixbecker Lastenrad Sharing verpflichtet sich, die personenbezogenen Daten der Nutzenden vertraulich zu behandeln und nur für den Zweck der Buchung und Nutzung des Lastenfahrrads zu verwenden.
Das Lastenfahrrad kann durch die Betreiberin mit einer technischen Vorrichtung zur Standort-Ermittlung ausgestattet werden. Nur im Falle eines Diebstahls wird der Standort des Lastenfahrrads ermittelt und an die örtlichen Behörden gemeldet.
Die Gemeinde Havixbeck behält sich das Recht vor, die allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Nutzende werden mittels der chayns®-Plattform mindestens 9 Wochen im Voraus über die Änderungen informiert. Die Buchung oder Ausleihe des Lastenfahrrades über die chayns®-Seite des HLS nach einer Änderung der allgemeinen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen gilt als Zustimmung der Nutzenden zu den allgemeinen neuen Geschäfts- und Nutzungsbedingungen.
Telefon: 02507 – 33-0
E-Mail: lastenrad@gemeinde.havixbeck.de
Über die Unterseite Mängelmelder und Kontakt auf der HLS-chayns®-Seite.